Versicherung
Der Landesverband für Geologische Aktivitäten (kurz LVGA) hat für seine eigenen Mitglieder, die Abteilungen (wie den WFW), die Vorstände und Ehrenamtlichen landesweit und die Vorstände und Ehrenamtlichen der Abteilungen eine Versicherung abgeschlossen. Der WFW-Vorstand weiß mehr über diese Versicherungen. Die Versicherung besteht aus drei Komponenten:
1. Organhaftpflicht für Personen (Police Nr. 270019)
2. Haftung als Abteilung, Betriebshaftpflichtversicherung (Police Nr. 7.081.380.3)
3. Unfallversicherung, weltweit gültig und für alle Abteilungsaktivitäten (Policen-Nr. 7.081.380.3)
Versicherungsschutz (allgemeine Beschreibung):
1. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch Handlungen von Vorstandsmitgliedern der LVGA oder von Ortsverbänden in Ausübung ihrer Vorstandsfunktion entstehen.
2. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Mitglieder Dritten während Aktivitäten der LVGA oder eines Ortsverbandes zufügen.
3. Die Unfallversicherung deckt Schäden ab, die durch Aktivitäten mit und von Mitgliedern entstehen, wobei ein Mitglied einen Schaden infolge eines Unfalls erleidet, der während und am Ort einer von der LVGA oder einer Abteilung organisierten Aktivität stattfindet.
Wichtig zu Punkt 3: Diese Versicherung gilt nicht für Personen ab 75 Jahren. In diesem Fall wird der Abschluss einer eigenen Versicherung empfohlen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ABNAMRO. Bitte wenden Sie sich auch an das LVGA-Sekretariat.
Wie kann man ABN AMRO kontaktieren?
Die Telefonnummer lautet +31 (0)38 - 496 86 63
Die E-Mail-Adresse lautet azv@abnamroverzekeringen.nl
WhatsApp: +31 (0) 6 53 91 37 47
Es ist hilfreich, die Policennummern anzugeben.
Es gibt auch Versicherungen, die die Mitglieder im Falle von Ausflügen selbst abschließen müssen. Siehe die Ausflugsordnung.